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Suchtselbsthilfe

Selbsthilfe: Was ist das?

Die Suchtselbsthilfe stellt für viele Betroffene eine wesentliche Stütze dar. Sie ist ein unverzichtbarer und eigenständiger Bestandteil der Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen. Insbesondere auch in der Integrations-und Nachsorgephase stellt sie eine wichtige der Suchthilfestruktur in NRW dar. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass die persönlichen Ressourcen zur Überwindung einer Suchtgefährdung bzw. einer Suchterkrankung gestärkt und gefördert werden. Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme anzugehen und mit anderen Betroffenen Lösungen zu finden. Die Mitglieder unterstützen sich beim Bewältigen ihrer Krankheit oder besonderen sozialen Lage, informieren und motivieren sich gegenseitig. Auch für Angehörige und Freunde können Selbsthilfegruppen hilfreich sein (vgl. Suchthilfenetz NRW).

Das zentrale Merkmal der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist die gemeinsame, ähnlich erlebte Betroffenheit. Durch den Austausch mit anderen Betroffenen erweitern die Mitglieder ihre Möglichkeiten, um die eigene Lebenssituation besser bewältigen zu können. Die Selbsthilfegruppen fördern eine gegenseitige Unterstützung, außerhalb der alltäglich gelebten Beziehungen wie Familie, Nachbarschaft und Freundeskreis. Für immer mehr Menschen sind sie ein unverzichtbarer Ort, um gemeinsam Probleme und Anliegen lösen zu können. Die gemeinsame Betroffenheit schafft schnell ein Gefühl der Verbundenheit und Solidarität. Außerdem ist die gegenseitige emotionale Unterstützung von Betroffenen eine wirksame Hilfe gegen Vereinzelung und Ausgrenzung, von denen zum Beispiel Langzeitkranke oftmals bedroht sind. Letztendlich trägt die Gruppe dazu bei, das Selbstwertgefühl zu stabilisieren und die Mitglieder zu aktivieren, ihre eigenen Interessen durchzusetzen und gemeinsam Angebote zu schaffen, die ihren Bedürfnissen entsprechen (vgl. Suchthilfenetz NRW).

Unterstützt werden Selbsthilfegruppen von örtlichen Selbsthilfe Kontaktstellen und Büros. In Nordrhein-Westfalen haben sich in der Suchtselbsthilfe engagierte Landesverbände der Suchtselbsthilfeorganisationen, rechtlich selbständigen Suchtselbsthilfegruppen und Initiativen zum Fachausschuss Suchtselbsthilfe NRW (FAS) zusammengeschlossen. Die Gesamtkoordination der Suchtselbsthilfe im FAS NRW unterstützt wesentlich die Kooperation und Vernetzung zwischen der ehrenamtlichen und der professionellen Suchthilfe in NRW. Er wurde 2001 in seiner heutigen Struktur mit dem Ziel gegründet, die Interessen von Suchtkranken und Angehörigen aus den Suchtselbsthilfeverbänden zu koordinieren und verbandsübergreifend zu vertreten. Mit dem Fachausschuss haben die Akteure*innen der Suchtselbsthilfe in Nordrhein-Westfalen eine demokratisch legitimierte Organisationsform geschaffen, die ein in Deutschland einzigartiges Modell verbandsübergreifenden Handelns und politischer Teilhabe darstellt (vgl. FAS NRW). 

Der FAS NRW (Projetträger ist das blaue Kreuz) entwickelte im Rahmen des Aktionsplans gegen Sucht ein innovatives Projekt mit dem Titel „Partizipation Betroffener –Weiterentwicklung der Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen in NRW“. Der Aktionsplan baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW (Informationen unter . Ziel des Projektes ist es, ein gemeinsames Verständnis von Betroffenenkompetenz in allen Feldern der haupt- und ehrenamtlichen Suchthilfe zu entwickeln und daraus Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedarfe Betroffener systematisch zur Weiterentwicklung des Suchthilfesystems in NRW, insbesondere in den Kommunen einzubinden. Das Projekt verfolgt wesentlich Ziele, wie der Erarbeitung eines Verständnisses zu Partizipation innerhalb der Suchtselbsthilfe sowie der professionellen Suchthilfestrukturen. Mögliche Wege der Einbindung von Betroffenenkompetenz zur Weiterentwicklung der Hilfen auf örtlicher Ebene sollen beschrieben werden.  Als wesentliche Ziele verfolgt das Projekt die Förderung kommunaler Kompetenzen, insbesondere Stärkung sektorenübergreifender und überverbandlicher Netzwerke und Kooperationen. Langfristige Ziele beziehen sich auf eine Verbesserung der Zugänge zum Hilfesystem für Betroffene. Und eine zielgruppenspezifische Weiterentwicklung der Angebote und Strukturen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen.

Weitere Informationen zu dem Projekt sind unter Projektdatenbank des Aktionsplans und unter https://www.fas-nrw.de/projekt-partizipation/ zu finden.