Themen

Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz

Betriebliche Suchtprävention

Die heutige Arbeitswelt ist zunehmend geprägt von hohen Leistungs- und Erfolgserwartungen und dauerhaften Konzentrations- und Flexibilitätsanforderungen. Im Zeitalter der Digitalisierung gehört immer neues Lernen zum beruflichen Alltag ebenso dazu wie stetiger Wechsel und Wandel.

Oftmals fällt es Arbeitnehmenden schwer ihre Tätigkeit unter diesen Umständen dauerhaft in gesunder Weise zu bewerkstelligen. Kommen über diese herausfordernden Arbeitsbedingungen weitere belastenden Faktoren, wie Konflikte am Arbeitsplatz, chronische Überlastung, Frustration oder Probleme im familiären und/oder privaten Umfeld hinzu, steigt das Risiko für psychische Erkrankungen an. Zu diesen zählen neben Burnout oder Depressionen u.v.m. auch Suchterkrankungen.
Suchterkrankungen haben neben vielen anderen Auswirkungen meist auch gravierende Folgen im Arbeitskontext. So zeigen Menschen, die von einer Suchterkrankung betroffen sind, häufig Leistungseinbußen und eine verminderte Konzentrationsfähigkeit. Viele Auffälligkeiten, die mit einer Suchterkrankung einhergehen, lassen sich am Arbeitsplatz gut beobachten. Der Konsum von Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen aber auch die Auswirkungen von Glücksspielsucht oder Medien- und Onlinespielabhängigkeit können Dimensionen annehmen, die kompetentes Handeln im betrieblichen Kontext dringend erforderlich machen.

Dies ist dann gegeben, wenn Arbeitnehmende nicht mehr in der Lage sind, den arbeitsrechtlichen Pflichten nachzukommen und/oder sich selbst oder andere durch den Konsum von Suchtmitteln gefährden. Hat die Erkrankung dieses Ausmaß erreicht, liegen für die Betroffenen oft bereits viele Jahre hinter ihnen, in denen sich die Erkrankung entsprechend entwickelt hat. Der Leidensdruck und die Auswirkungen auf unterschiedliche Lebensbereiche ist häufig enorm. Besonders die Angst vor Stigmatisierung und die Bedrohung, den Arbeitsplatz zu verlieren, erschwert den Menschen mit einer Suchterkrankung die offene Ansprache ihrer Erkrankung.

Für Personalverantwortliche und Betriebe stellt der Umgang mit betroffenen Mitarbeitenden daher eine große Herausforderung dar. Unsicherheit in der Bewertung der Veränderung der Mitarbeitenden, fehlende Handlungssicherheit im Umgang mit dem Thema Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz und im Umgang mit Betroffenen, Co-abhängiges Verhalten in der Belegschaft aber auch bei Vorgesetzen, Tabuisierung der Thematik u.v.m. stellen nur einige Hürden für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema dar.

Die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhaltet und konkretisiert alle wesentlichen Anforderungen, die Unternehmen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen haben. Dazu kommen das Arbeitsschutzgesetz (Arb-SchG) §-§ 3-6 und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §§ 1, 2, 3, 6. Die gesetzlichen Regelungen bieten zwar Klarheit, aber noch keine Anleitung dafür, wie mit dem Thema Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz praktisch umgegangen werden kann und welche Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen wirken können.

Seit über 30 Jahren sind betriebliche Suchtpräventionsprogramme in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen deshalb Teil der Personalpolitik. Heute sind sie zunehmend als fester Bestandteil in ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement integriert. Die Sensibilisierung und aufklärende Information zur Wirkung von Suchtmitteln und der Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen haben in den vergangenen Jahren zu veränderten Konsumkulturen in den Unternehmen geführt.

Betriebliche Suchtprävention umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die betriebliche Gesundheitsförderung, Einzelfallhilfe und das betriebliche Eingliederungsmanagement, Informationsveranstaltungen, Gesundheitstage, Fortbildung und Schulungen für Personalverantwortliche u.v.m. und ist i.d.R. fest verankert im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Viele Unternehmen arbeiten prozessorientiert und weiterentwickelnd im Rahmen von Gesundheitsarbeitskreisen/-zirkeln an Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Diese umfassen dabei auch Bereiche der Organisationsentwicklung und beziehen strukturelle Bedingungen des Unternehmens mit ein. Längst sind unterschiedliche betriebliche Akteure in die betriebliche Suchtprävention eingebunden und oftmals werden auch externe Fachexpertinnen und Fachexperten hinzugezogen oder Verträge und Kooperationen mit eben diesen geschlossen. Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein hohes Gut, welches von den Betrieben zunehmend als wichtiger Faktor der Ressource „Personal“ geachtet wird.

Weitere Fachinformationen zum Themenfeld der betriebliche Suchtprävention sowie sehr gut aufbereitete Infomaterialien finden Sie auf der Webseite Sucht am Arbeitsplatz der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.