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Aktionsplan gegen Sucht NRW

Der Aktionsplan baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.

Aktuelle Ausschreibung 2023

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) fördert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Projekte und Maßnahmen, die mit dazu beitragen sollen, die mit dem Aktionsplan gegen Sucht NRW verfolgten Ziele zu erreichen.

Die aktuellen Herausforderungen der Suchthilfe sind vielfältig. Der Aufruf zur Projekteinreichung möchte daher an den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen anknüpfen. Je nach regionalem Bedarf können hier die Schwerpunkte auf sich verändernden Bedingungen der Zielgruppen, bei den Zugängen zu den Hilfe- und Präventionsangeboten oder auf der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote selber liegen. Vielleicht gilt es neue Netzwerke, verlässliche Kooperationsstrukturen oder kreisübergreifende Absprachen zu entwickeln, um die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Suchterkrankungen weiterzuentwickeln.

Projektvorhaben, die zur Ausschreibung 2020 zum „Auf- und Ausbau von vernetzter Suchthilfe NRW“ vorbereitet wurden, aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie jedoch nicht eingereicht wurden, können auch bei dieser allgemein gehaltenen Ausschreibung eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist neben der Erfüllung des im Aktionsplan festgeschriebenen fachlich-inhaltlichen Rahmens die Beachtung der nachfolgenden Anforderungen.

Bereits erprobte Maßnahmen können dann Teil der Förderung sein, sofern diese mit einer Innovation sowie mit konkreter Perspektive der Verstetigung, z. B. im Rahmen der Regelversorgung nach Projektabschluss, verbunden sind.

Die Ergebnisse der modellhaften Maßnahmen sollen anderen Kommunen und Einrichtungen auf örtlicher Ebene als Orientierung zur Fortentwicklung der Präventions- und Hilfeangebote dienen.

 

Abgabefrist und Kontakt

Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Suchtkooperation bis zum 30. April 2023 einzureichen.

Bei Fragen zur Antragsstellung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle:

Melanie Wolff

Telefon 0221-809 3966

kontakt@suchtkooperation.nrw

Infoveranstaltung 16.03.2023

Hier finden Sie die Inhalte der Online-Infoveranstaltung vom 16.03.2023.

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Antragsverfahren

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Antragsverfahren.

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Hintergrundinformationen

Wichtigstes Ziel bleibt, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die differenzierten Angebote fachlich-inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, damit alle suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen die Hilfen erhalten, die sie benötigen.

Der Aktionsplan ist als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Suchtbereich und den angrenzenden Hilfebereichen beteiligen.

Die Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans umfassen neben der modellhaften Erprobung neuer evidenzbasierter Präventions- und Hilfeansätze auf Landesebene vor allem die Initiierung und zielgerichtete Fortführung von Strukturentwicklungsprozessen im Rahmen der kommunalen Suchthilfeplanung mit ihren Schnittstellen insbesondere zu Jugendhilfe und Schule, Altenhilfe und Pflege sowie Behindertenhilfe, aber auch zu den Bereichen Akutversorgung, Rehabilitation und Nachsorge sowie Vermittlung in den Arbeitsprozess.

Der Umsetzungsprozess wird kontinuierlich vom Fachbeirat Sucht begleitet, in dem alle verantwortlichen Institutionen und Einrichtungen auf Landesebene vertreten sind.

Informationen zur Beteiligung an der Umsetzung des Aktionplans finden Sie unter Antragsverfahren.

Neue Fristen und Ausschreibungen werden auf dieser Seite bekannt gegeben.

Zentrale Ansprechstelle zur Umsetzung des Aktionsplans ist die

Suchtkooperation NRW
Geschäftsstelle
Telefon 0221/ 8097794
kontakt@suchtkooperation.nrw

Schwerpunktsetzung 2020

Nachdem die Umsetzung des Aktionsplans bislang breit angelegt war, hat es 2020 zum ersten Mal– auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Strukturanalyse und der bisherigen fachlichen Diskussionen – eine inhaltliche Schwerpunktsetzung gegeben.

Das Schwerpunktthema 2020 lautet "Auf- und Ausbau von vernetzter Suchthilfe in NRW".

Ziel der Schwerpunktsetzung war es, dass mehr Menschen die vielfältigen Angebote von Information und Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Integration zu Abhängigkeitserkrankungen in Nordrhein-Westfalen kennen und diese, entsprechend ihres Hilfebedarfs, insbesondere frühzeitiger und möglichst passgenau in Anspruch nehmen.

Gefördert wurden der Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Suchthilfenetzwerke, die den Zugang zu den Angebotsbereichen Beratung – Behandlung – soziale und berufliche Teilhabe sowie die Überleitung zwischen den Bereichen durch eine engere Kooperation verschiedener Akteur*innen verbessern. Es sollten nutzer*innen- und zielorientierte „Versorgungspfade“ etabliert werden, die für die jeweiligen Zielgruppen leichter zugänglich und passgenauer zugeschnitten sind.

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung 2020 werden 5 Projekte gefördert:

 

„Vernetzt für Kids“ - Perspektiven für suchtbelastete Familien in Leverkusen

Projektträger: Suchthilfe gGmbH Leverkusen

 

Herner Brücke Ein Netzwerk der Sozial- und Gesundheitshilfen

Projekträger: Stadt Herne, Fachbereich Gesundheitsmanagement

 

Umsetzung des Rahmenkonzepts "Kommunal finanzierte Hilfen für Menschen mit Opiodabhängigkeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf" - Etablierung eines dezentralen Hilfezentrums auf der Flurstraße 45 in Düsseldorf

Projektträger: Sozialdienst Katholischer Männer und Frauen in Düsseldorf e.V.

 

geSucht: Kultu(o)rRaum Suchtbelastete Familien werden mit Kunst und Kultur vernetzt

Projektträger: Suchthilfeverbund Duisburg e.V.

 

Für suchtkranke Jugendliche (und ihre Angehörigen) die Hilfeüberleitung und den Zugang zwischen Suchtberatung und kinder- u. jugendpsychiatrischer Krankenhausbehandlung verbessern: Etablierung und Erprobung von gemeinsamen Verfahrensstandards zur fallbezogenen Zusammenarbeit und Überleitung zwischen Krankenhäusern für Kinder-und Jugendpsychiatrie & Sucht- und Drogenberatungsstellenbeispielhaft in verschiedenen Regionen.

Projektträger: AWO Münsterland-Recklinghausen AWO Sucht- und Drogenberatungsstelle im Kreis Coesfeld

Projektdatenbank

Folgend finden Sie alle Infos zu laufenden oder abgeschlossenen Projekten.

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Beteiligte Institutionen und Gremien

Der Aktionsplan gegen Sucht NRW ist als Gemeinschaftsinitiative angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe in NRW beteiligen.
Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aktiv zu unterstützen.