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Berufliche Integration von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung

Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, die berufliche (Re-)Integration und erwerbsbezogene Förderung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung stellt nicht nur die Betroffenen selbst vor große Herausforderungen. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung weisen oftmals vielfältige (Vermittlungs-)Hemmnisse und Einschränkungen auf, die sie daran hindern, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen zu können.
Obwohl es eine große Anzahl an Menschen in Deutschland gibt, die trotz ihrer Abhängigkeitserkrankung einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen und damit ihren Lebensalltag gut meistern, ist eine Vielzahl dieser Gruppe von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Eine Abhängigkeitserkrankung geht einher mit Brüchen im Lebenslauf, Lücken in der Erwerbsbiografie oder fehlender beruflicher Qualifikation. Darüber hinaus können familiäre und soziale Problemlagen, Wohnungslosigkeit, Überschuldung, psychische und physische Erkrankungen, die Angst vor Stigmatisierung und Ausgrenzung u.v.m. die Integration in das Erwerbsleben der Betroffenen erschweren oder schier unmöglich machen.

Trotz der recht günstigen konjunkturellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erscheint es schwierig, suchtkranke leistungsberechtigte Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es bedarf ineinandergreifende Unterstützungsleistungen unterschiedlicher Akteur*innen, wenn eine erwerbsbezogene Integration nachhaltig gelingen soll. Oftmals ist es sinnvoll, therapeutische und stabilisierende Angebote der Suchthilfe mit Maßnahmen und Angeboten der Fördermöglichkeiten durch die Rentenversicherungsträger, Jobcenter, Agenturen für Arbeit oder im Rahmen des SGB IX miteinander zu verzahnen. Eine kooperative, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteur*innen unter Beteiligung der abhängigkeitserkrankten Menschen ist nicht nur wünschenswert, sondern i.d.R. unabdingbar, wenn erwerbsbezogene Entwicklungsziele mit medizinischen, therapeutischen und konsumreduzierenden oder abstinenzfestigenden Zielen verbunden werden müssen.

Informationen zu Förderinstrumenten auf Grundlage des SGB finden Sie unter Förderinstrumente am Arbeitsmarkt

Informationen zu den in NRW 2021 veröffentlichten Empfehlungspapier "Berufliche Teilhabe von
abhängigkeitserkrankten Menschen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW. Empfehlungen und Umsetzungshinweise für die Praxis" finden Sie unter Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III