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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite suchtkooperation.nrw mit ihren Unterkapiteln.

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit dieser Website zu verbessern, und setzen die erforderlichen Maßnahmen schrittweise um.

 

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren. 

Insbesondere gibt es folgende Defizite: 

  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht den Zweck in dem Formular „Kontakt“
  • Teilweise ohne Farben nicht nutzbar z.B. Kontaktformular
  • Slider auf der Startseite ist nicht abschaltbar
  • Gliederung von Auswahllisten nicht eindeutig (fieldset Überschriften fehlen)
  • Kontraste von Texten teilweise nicht ausreichend z.B. hellgraue Überschriften der Übersichtseiten und weiße Schrift in den Slidern.
  • Bereiche teilweise überspringbar, da Sprungmarken nur auf Folgeseiten vorhanden.
  • Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig

 

Erstellung dieser Erklärung 

 

Die Erklärung wurde am 27.05.2021 erstellt. Sie wurde zuletzt am 12.08.2025 überprüft. 

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung:
Überwachungsstelle für Barrierefreiheit  IT.NRW

 

Feedback und Kontakt 

 

Wenn Sie Kontakt mit der Suchtkooperation NRW aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.  

Ihre Ansprechperson in: Suchtkooperation NRW (ehemals Landesstelle Sucht NRW)
Geschäftsstelle Köln
Dr. Anne Pauly

 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere

Datenschutzhinweise.

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

 

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://suchtkooperation.nrw von Suchtkooperation NRW Geschäftsstelle keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW