
Infoveranstaltung 16.03.2023
Hier finden Sie die Inhalte der Online-Infoveranstaltung vom 16.03.2023.
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Der Aktionsplan baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) fördert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Projekte und Maßnahmen, die mit dazu beitragen sollen, die mit dem Aktionsplan gegen Sucht NRW verfolgten Ziele zu erreichen.
Die aktuellen Herausforderungen der Suchthilfe sind vielfältig. Der Aufruf zur Projekteinreichung möchte daher an den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen anknüpfen. Je nach regionalem Bedarf können hier die Schwerpunkte auf sich verändernden Bedingungen der Zielgruppen, bei den Zugängen zu den Hilfe- und Präventionsangeboten oder auf der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote selber liegen. Vielleicht gilt es neue Netzwerke, verlässliche Kooperationsstrukturen oder kreisübergreifende Absprachen zu entwickeln, um die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Suchterkrankungen weiterzuentwickeln.
Projektvorhaben, die zur Ausschreibung 2020 zum „Auf- und Ausbau von vernetzter Suchthilfe NRW“ vorbereitet wurden, aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie jedoch nicht eingereicht wurden, können auch bei dieser allgemein gehaltenen Ausschreibung eingereicht werden.
Voraussetzung für die Förderung ist neben der Erfüllung des im Aktionsplan festgeschriebenen fachlich-inhaltlichen Rahmens die Beachtung der nachfolgenden Anforderungen.
Bereits erprobte Maßnahmen können dann Teil der Förderung sein, sofern diese mit einer Innovation sowie mit konkreter Perspektive der Verstetigung, z. B. im Rahmen der Regelversorgung nach Projektabschluss, verbunden sind.
Die Ergebnisse der modellhaften Maßnahmen sollen anderen Kommunen und Einrichtungen auf örtlicher Ebene als Orientierung zur Fortentwicklung der Präventions- und Hilfeangebote dienen.
Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Suchtkooperation bis zum 30. April 2023 einzureichen.
Bei Fragen zur Antragsstellung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle:
Melanie Wolff
Telefon 0221-809 3966
Wichtigstes Ziel bleibt, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die differenzierten Angebote fachlich-inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, damit alle suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen die Hilfen erhalten, die sie benötigen.
Der Aktionsplan ist als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Suchtbereich und den angrenzenden Hilfebereichen beteiligen.
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans umfassen neben der modellhaften Erprobung neuer evidenzbasierter Präventions- und Hilfeansätze auf Landesebene vor allem die Initiierung und zielgerichtete Fortführung von Strukturentwicklungsprozessen im Rahmen der kommunalen Suchthilfeplanung mit ihren Schnittstellen insbesondere zu Jugendhilfe und Schule, Altenhilfe und Pflege sowie Behindertenhilfe, aber auch zu den Bereichen Akutversorgung, Rehabilitation und Nachsorge sowie Vermittlung in den Arbeitsprozess.
Der Umsetzungsprozess wird kontinuierlich vom Fachbeirat Sucht begleitet, in dem alle verantwortlichen Institutionen und Einrichtungen auf Landesebene vertreten sind.
Zentrale Ansprechstelle zur Umsetzung des Aktionsplans ist die
Suchtkooperation NRW
Geschäftsstelle
Melanie Wolff
Telefon 0221/ 8093966
kontakt@suchtkooperation.nrw
Nachdem die Umsetzung des Aktionsplans bislang breit angelegt war, hat es 2020 zum ersten Mal– auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Strukturanalyse und der bisherigen fachlichen Diskussionen – eine inhaltliche Schwerpunktsetzung gegeben.
Das Schwerpunktthema 2020 lautet "Auf- und Ausbau von vernetzter Suchthilfe in NRW".
Ziel der Schwerpunktsetzung ist es, dass mehr Menschen die vielfältigen Angebote von Information und Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Integration zu Abhängigkeitserkrankungen in Nordrhein-Westfalen kennen und diese, entsprechend ihres Hilfebedarfs, insbesondere frühzeitiger und möglichst passgenau in Anspruch nehmen.
Gefördert wurden der Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Suchthilfenetzwerke, die den Zugang zu den Angebotsbereichen Beratung – Behandlung – soziale und berufliche Teilhabe sowie die Überleitung zwischen den Bereichen durch eine engere Kooperation verschiedener Akteur*innen verbessern. Es sollen nutzer- und zielorientierte „Versorgungspfade“ etabliert werden, die für die jeweiligen Zielgruppen leichter zugänglich und passgenauer zugeschnitten sind.
Im Rahmen der Schwerpunktsetzung werden inzwischen 5 Projekte gefördert:
„Vernetzt für Kids“ - Perspektiven für suchtbelastete Familien in Leverkusen
Projektträger: Suchthilfe gGmbH Leverkusen
Herner Brücke Ein Netzwerk der Sozial- und Gesundheitshilfen
Projekträger: Stadt Herne, Fachbereich Gesundheitsmanagement
Projektträger: Sozialdienst Katholischer Männer und Frauen in Düsseldorf e.V.
geSucht: Kultu(o)rRaum Suchtbelastete Familien werden mit Kunst und Kultur vernetzt
Projektträger: Suchthilfeverbund Duisburg e.V.
Projektträger: AWO Münsterland-Recklinghausen AWO Sucht- und Drogenberatungsstelle im Kreis Coesfeld
Der Aktionsplan gegen Sucht NRW ist als Gemeinschaftsinitiative angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe in NRW beteiligen.
Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aktiv zu unterstützen.