Folgende formale Kriterien werden in NRW zur Auswahl geeigneter Berater*innen für die digitale Suchtberatung herangezogen:
Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor oder Master) der Sozialen Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbarer Felder
Basisschulung „Mediengestützte Beratung“ (eine Übersicht möglicher Schulungsangebote finden Sie hier) oder vergleichbare Qualifikationen zur Onlineschulung
Berufserfahrung in der Suchtberatung von mindestens einem Jahr ist wünschenswert
Erfahrung in der Durchführung ambulanter Suchtberatung und im Umgang mit der Klientel ist wünschenswert
Bereitschaft zur Teilnahme an der Einführungsschulung sowie am Fallmonitoring und der kontinuierlichen Supervision
Regelmäßige Teilnahme am fachlichen Austausch (bspw. Netzwerktreffen).