Folgende formale Kriterien werden in NRW zur Auswahl geeigneter Berater*innen für die digitale Suchtberatung herangezogen:
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor oder Master) der Sozialen Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbarer Felder
- Basisschulung „Mediengestützte Beratung“ oder vergleichbare Qualifikationen zur Onlineberatung; exemplarische Übersicht möglicher Schulungsangebote: Berufserfahrung in der Suchtberatung von mindestens einem Jahr ist wünschenswert
- Erfahrung in der Durchführung ambulanter Suchtberatung und im Umgang mit der Klientel ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Einführungsschulung sowie am Fallmonitoring und der kontinuierlichen Supervision
- Regelmäßige Teilnahme am fachlichen Austausch (bspw. Netzwerktreffen).