Die Suchtkooperation NRW besteht aus einer Geschäftsstelle, vier Landesfachstellen mit ihren jeweiligen Schwerpunktthemen und dem Beirat. Sie wurde 2011 als landesweite, fachliche Koordinierungs- und Bündelungsstelle eingerichtet.
Die Suchtkooperation NRW stellt sich vor
Was ist die Suchtkooperation NRW? Welche Ziele, Aufgaben und Haltung verfolgen wir? Bestehend aus den vier Landesfachstellen Frauen und Familie BELLA DONNA, berufliche und soziale Integration, Prävention, Glücksspielsucht sowie einer Geschäftsstelle, stellt die Suchtkooperation ein wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Praxis dar. Dabei richten wir uns an Fachpersonen und Suchtberater*innen aus der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe, an Institutionen und Klient*innen. Wir engagieren uns für fachlichen Austausch und Kooperation mithilfe der Bündelung von Expertise in Land und Bund, Bereitstellung von landesspezifischen und wissenschaftlichen Daten, (Online-)Beratung und Fortbildung. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Vernetzung des Suchthilfesystems in NRW sind dabei unsere zentralen Ziele.
Die Suchtkooperation NRW hat eine zentrale Koordinierungs- und Servicefunktion insbesondere für Mitarbeitende in der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe. Mittels Bündelung fachlicher Expertise, Bereitstellung von landesspezifischen und wissenschaftlichen Daten, Beratung, Kooperation und Austausch ermöglicht sie zukunftsweisende Weiterentwicklungen des Suchtpräventions- und -hilfesystems in NRW. Die Suchtkooperation NRW wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finanziell gefördert.
Struktur
Das Gesundheitsministerium NRW ist der Auftraggeber der Geschäftsstelle und der Landesfachstellen und leitet den Beirat. Der Beirat wirkt verbindlich bei der strategisch-inhaltlichen Ausrichtung mit und unterstützt aktiv die Arbeit der Suchtkooperation NRW. Prozesse wie die Jahresplanung, Rückkopplungen von inhaltlichen und strategischen (Zwischen)-Ergebnissen, Modifikationen und Nachsteuerungen finden auf der Grundlage von Beschlüssen des Beirats sowie im gemeinsamen Austausch zwischen dem Gesundheitsministerium NRW, der Geschäftsstelle und den betreffenden Landesfachstellen statt. Die Suchtkooperation NRW steht darüber hinaus in engem Austausch mit den Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und nutzt aktiv die Struktur des Beirats zur Umsetzung der Jahresplanung. Die Landesfachstellen unterstützen sich und die Geschäftsstelle gegenseitig bei der Umsetzung ihrer Aufgaben.
Die Komplexität der Suchthilfestrukturen und Angebote im Bereich der Prävention, Hilfen und der Selbsthilfe erfordern eine regelmäßige Reflexion und ggf. Weiterentwicklung der Strukturen der Suchtkooperation NRW. Die Landesfachstellen und die Geschäftsstelle beteiligen sich über ihre jeweilige spezialisierte Tätigkeit hinaus (s.u.) an Prozessen, aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich Sucht und nehmen diese ggfs. in ihren Arbeitsbereich mit auf.
Ein enger Praxisbezug der vier Landesfachstellen ist durch ihre jeweilige Anbindung an freie Träger im Arbeitsbereich Sucht gewährleistet. Die Aufgaben der vier Landesfachstellen umfassen die Koordinations-, Beratungs-, Vernetzungs- und Qualifizierungsfunktion der jeweiligen Schwerpunktthemen: Prävention, berufliche und soziale Integration, Glücksspielsucht sowie Frauen, Familien und Sucht.
Aufgaben der Landesfachstellen sind im Besonderen:
Aufklärung, Informations- und Wissensvermittlung zu den jeweils spezifischen Themen für Träger, Kommunen, Einrichtungen der Suchthilfe und angrenzenden Arbeitsfeldern sowie für Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen
Koordination der Arbeitsbereiche und -themen durch den Aufbau, die Organisation und Pflege regionaler und überregionaler Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke und Kooperationen
Durchführung und fachlich-inhaltliche Begleitung von Projekten zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Suchtpräventions- und Suchthilfestrukturen in NRW
Qualifizierung und Weiterentwicklung des Fachumfeldes
Durchführung von und Beteiligung an Studien, Forschungsvorhaben u. ä. zu den jeweiligen Schwerpunktthemen
Entwicklung von Informations- und Arbeitsmaterialien; Zusammenführung von Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen und Arbeitsfelder
Verfassen von fachlichen Stellungnahmen und Unterstützung des Gesundheitsministeriums NRW bei der Entwicklung und Umsetzung suchtspezifischer Maßnahmen
Beratung von Einrichtungsträgern und Koordination von Maßnahmen und Angeboten auf Landesebene
Verbesserung des Transfers zwischen Forschung und Praxis und umgekehrt
Die Landesfachstellen sind als eigenständige Einrichtungen bei ihren jeweiligen Trägern verortet.
Aufgaben und Ziele
Die Arbeit der Suchtkooperation NRW orientiert sich an folgenden übergreifenden Zielsetzungen:
Inhalte und Strukturen der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe in NRW werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Ein Interessensausgleich und fachlicher Austausch zwischen Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege wird unterstützt, um eine abgestimmte Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Hilfemaßnahmen im Suchtbereich in NRW zu gewährleisten.
Über Aktuelles, wie sich verändernde Rahmenbedingungen, Grundlagen und Trends etc., sowie zu übergreifenden Themen wird kontinuierlich informiert.
Die Versorgung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen sowie ihrer Angehörigen wird bedarfsorientiert weiterentwickelt. Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse für die betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Angebote und Hilfen werden so ausgestaltet, dass Suchtrisiken entgegengewirkt bzw. eine Suchtentwicklung möglichst verzögert wird.
Fachexpertisen für Mitarbeitende im Arbeitsfeld „Sucht“ sowie in angrenzenden Arbeitsfeldern werden aufbereitet und bereitgestellt.
Prozesse der kommunalen Suchthilfeplanung sowie verbandsübergreifende Aktivitäten der Suchthilfe und Suchtselbsthilfe werden fachlich unterstützt.
Regionale und überregionale Vernetzung und Kooperationen von Mitarbeitenden im Arbeitsfeld Sucht und angrenzender Arbeitsfelder in NRW werden unterstützt.
Der kontinuierliche fachliche Austausch zu aktuellen Trends und Maßnahmen findet mit Institutionen auf Landesebene sowie mit den Landesstellen für Suchtfragen und vergleichbaren Institutionen auf Bundesebene statt.
Umgesetzt werden die jeweiligen Zielsetzungen je nach inhaltlichem Schwerpunkt durch die Geschäftsstelle und die vier Landesfachstellen.
Zielgruppen
Die Suchtkooperation NRW hat eine zentrale Koordinierungs- und Servicefunktion insbesondere für Mitarbeitende in der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe. Mittels Bündelung fachlicher Expertise, Bereitstellung von landesspezifischen und wissenschaftlichen Daten, Beratung, Kooperation und Austausch ermöglicht sie zukunftsweisende Weiterentwicklungen des Suchtpräventions- und Suchthilfesystems in NRW.
Geschäftsstelle
Die Aufgabe der Geschäftsstelle besteht in der Koordinations- und Kommunikationsfunktion der inhaltlichen und strukturellen Arbeit der Suchtkooperation NRW. Damit nimmt die Geschäftsstelle eine „Scharnierfunktion“ ein, unterstützt den gegenseitigen Informationsaustausch und koordiniert die Abstimmung zwischen dem Beirat, den Landesfachstellen und weiteren für Sucht zuständigen Institutionen in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW ist die Fachstelle für die Themen Geschlechtervielfalt in der Suchthilfe, sowie die Auswirkungen von Sucht auf das Familiensystem und die Stärkung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern als frühe Suchtprävention.
Die Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW ist die fachliche Koordinierungsstelle für den Bereich Suchtprävention. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Koordination und die Unterstützung der suchtpräventiven Arbeit der örtlichen Präventionsfachkräfte sowie weiterer Fachkräfte im Arbeitsfeld Prävention.
Die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW ist die fachliche Koordinierungsstelle für die Themenbereiche der beruflichen und sozialen Integration sowie Teilhabe von Menschen mit Suchterkrankungen.
Die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW ist die fachliche Koordinierungsstelle für den Bereich Glücksspielsucht. Dabei unterstützt sie die glücksspielsuchtspezifische Arbeit der Beratungsstellen in NRW und ist Schnittstelle für die Themen Wissenstransfer, Vernetzung, Qualifizierung, Konzeptentwicklung, Beratung und Prävention.
Der Beirat der Suchtkooperation NRW erarbeitet Empfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung der regionalen bzw. örtlichen und landesweiten Suchthilfe, insbesondere der Suchtprävention, der ambulanten Suchtberatung, der niedrigschwelligen Hilfen und der Suchtselbsthilfe und fördert den Informationsfluss zwischen der Suchtkooperation NRW und den örtlichen Strukturen. Im Mittelpunkt stehen „Transparenz“, „Kooperation“ und „Qualität“.
Mitglieder sind neben dem Land NRW, vertreten durch das Gesundheitsministerium, die Kommunen und die Freie Wohlfahrtspflege, die gemeinschaftlich für die Suchtprävention, die Suchthilfe und die Suchtselbsthilfe in NRW Verantwortung tragen.
Der Beirat wird vom Ministerium geleitet und ist zu gleichen Teilen mit jeweils sechs Vertretungen der Freien Wohlfahrtspflege (davon eine Vertretung der Suchtselbsthilfe) und der Kommunen besetzt. Die Mitglieder des Beirats werden von den jeweiligen Spitzenverbänden benannt. Empfehlungen werden im Konsens gefasst. Alle Beteiligten wirken darauf hin, dass die Empfehlungen umgesetzt werden.
Mitgestaltung der strategischen und inhaltlich-fachlichen Ausrichtung der Suchtkooperation NRW
Fachlicher Austausch mit und Beratung der Suchtkooperation NRW zur Weiterentwicklung der Suchthilfestrukturen in NRW
Sicherstellung eines wechselseitigen Informationsflusses der Suchtkooperation NRW und der örtlichen Strukturen
Fachliche Unterstützung von Land, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege
Begleitung und fachliche Unterstützung der Suchthilfestatistik in NRW
Namentliche Besetzung des Beirats
Vertreterinnen und Vertreter Kommunale Spitzenverbände
Herr Dr. Matthias Albers Frau Dr. Anne Bunte Frau Sandra Heinsch Herr Dr. Klaus Schmidt Frau Anne Katrin Dimov-Bartels Herr Trudpert Schoner
Vertreterinnen und Vertreter Freie Wohlfahrtspflege
Frau Carmen Laumann Frau Verena Domay Frau Rebecca Krings Frau Angelika Schels-Bernards Herr Denis Schinner Herr Mathias Speich
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Kommunalen Spitzenverbände NRW haben sich über Grundsätze zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und AIDS-Bereich im Rahmen der Kommunalisierung in Nordrhein-Westfalen verständigt. Mit dieser neuen Rahmenvereinbarung erneuern die Beteiligten die zwischenzeitlich ausgelaufene Vereinbarung vom Mai 2009.
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