A) Landeskonzept gegen Sucht
In Nordrhein-Westfalen wurde innerhalb der vergangenen Jahrzehnte ein differenziertes Suchtpräventions- und -hilfesystem aufgebaut, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es reicht von Angeboten zur Suchtvorbeugung über niedrigschwellige Maßnahmen der Gesundheits- und Überlebenshilfe, die substitutionsgestützte Behandlung bis zu ambulanten und stationären Hilfen der sozialen und beruflichen Rehabilitation einschließlich der Nachsorge.
Das 2012 erschienene neue Landeskonzept gegen Sucht beschreibt die Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der Suchtprävention und Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen. Das Landeskonzept ist als Gemeinschaftsinitiative aller Verantwortung tragenden Stellen und Institutionen angelegt und dient als Handlungsgrundlage zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Angeboten zur Suchtprävention und Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen. Konkrete Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden in einem Aktionsplan gegen Sucht beschrieben.
„Es gilt, die vielen guten Angebote für Prävention und Hilfe stärker noch als heute ganzheitlich auszurichten und miteinander zu verzahnen“ (Landeskonzept gegen Sucht NRW, 2012,6).
Weiterführende Informationen zu den Angeboten sind im Folgenden dargestellt:
B) Aktionsplan gegen Sucht NRW
Hintergrund
Der Aktionsplan baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW auf und zeigt prioritäre Handlungsfelder und Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Er konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe in NRW.
Der als Gemeinschaftsaktion angelegte Aktionsplan gegen Sucht NRW soll dazu beitragen, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die bestehenden differenzierten Präventions- und Hilfeangebote sowohl fachlich-inhaltlich als auch strukturell weiterzuentwickeln. Ziel ist es, allen Menschen entsprechend den unterschiedlichen Ursachen und Einflussfaktoren einer Suchtentwicklung die erforderlichen passgenauen Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Seit 2015 werden im Rahmen des Aktionsplans Projekte und Maßnahmen im Suchthilfesystem NRW entlang der vorrangigen Handlungsfelder gefördert:
- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien
- Erwachsene/Arbeitswelt
- Ältere/alte Menschen
- Gender Mainstreaming und Gendersensibilität
- Migration
- Geistige Behinderung
Der Aktionsplan ist als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Suchtbereich und den angrenzenden Hilfebereichen beteiligen. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aktiv zu unterstützen.
C) Präventionsgesetz
Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention" wurden auf der Bundesebene neue Bedingungen für Präventionsaktivitäten geschaffen. Ziel ist es, eine höhere Lebensqualität und gute Gesundheit für möglichst viele Menschen - und vor allem für sozial benachteiligte Menschen - zu erreichen. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind in den Bundesländern teilweise verschieden. Mit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2015 ergeben sich neue Chancen und Möglichkeiten für die Gesundheitsförderung und Prävention in vielen Lebensbereichen.
Umsetzung in NRW:
Auf Landesebene schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen (Landesrahmenvereinbarungen, LRV).
An der Vorbereitung der Rahmenvereinbarungen werden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene beteiligt.
Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 in Düsseldorf unterzeichnet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Schwerpunkte gesetzt auf:
- Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen
- Fortführung, Weiterentwicklung und Ausbau bewährter Ansätze und Kooperationen, sowie auch neue Maßnahmen oder Initiativen zu vereinbaren und gemeinsam voranzubringen
- Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder
- Koordinierung der Leistungen
- Zusammenarbeit der Partner
- Schaffung von transparenten Strukturen durch regelmäßige Festlegung von Handlungsschwerpunkten
- Vor allem integrierte Konzepte im kommunalen Raum / Quartier
- lebensweltübergreifenden Präventionsketten und Bündelung von Aktivitäten
- Qualifizierung, Befähigung und Teilhabe unter Berücksichtigung interkultureller Kompetenz im Sinne des Empowerments und der Nachhaltigkeit
- Evaluation und Qualitätssicherung
Für mehr Informationen zum Präventionsgesetz und den Download der aktuellen LRV NRW verweisen wir auf die Seite der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW des Landeszentrums für Gesundheit NRW: https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/grundlagen/index.html