Künstliche Intelligenz

KI als soziales Gegenüber

Künstliche Intelligenz kann in der Suchthilfe nie ein soziales Gegenüber ersetzen.

Die wesentliche Botschaft muss sein: KI kann zwar niedrigschwellige erste Unterstützungsangebote schaffen, etwa durch Chatbots außerhalb der Sprechzeiten oder bei Sprachbarrieren, und so Ratsuchende auf unkomplizierte Weise erreichen. Sie kann aber nicht die zentrale menschliche Beziehung im Hilfeprozess ersetzen. 

Das „soziale Gegenüber“, also persönliche Ansprache, Empathie und das Beziehungsangebot, bleibt das Herzstück der Suchthilfe. KI darf deshalb nur unterstützend und ergänzend eingesetzt werden, etwa im administrativen Bereich, zur Verbesserung der Erreichbarkeit oder als Einstiegshilfe für Menschen, die zunächst Hemmungen vor einem persönlichen Kontakt haben. Die eigentliche Beratung, Begleitung und Beziehungsgestaltung bleibt jedoch Aufgabe der Fachkräfte. Diese können die Stärken von KI nutzen, ohne dabei die Menschlichkeit und den direkten Kontakt aus dem Auge zu verlieren. So bleibt die Suchthilfe zukunftsfähig, ohne ihre wichtigste Ressource aufzugeben - die menschliche Begegnung (Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V., 2024).