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Berufliche Teilhabe von abhängigkeitskranken Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist uns ein besonderes Anliegen, die Unterstützung und die Betreuung von abhängigkeitserkrankten Menschen im Erwerbsleben und auf dem Wege dahin weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit, Jobcentern, ambulanter und stationärer Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Deutscher Rentenversicherung in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierzu haben Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales und der vorstehend genannten Institutionen in interdisziplinären Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen und Umsetzungshinweise erarbeitet, die wir Ihnen nunmehr zur Anwendung in der praktischen Arbeit an die Hand geben möchten.

Arbeits- und Gesundheitsminister Laumann begrüßt die gemeinsamen Handlungsempfehlungen zur Unterstützung abhängigkeitserkrankter Menschen. „Um suchtkranken Menschen möglichst frühzeitig die berufliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen, werfen wir die Kompetenzen aller Vereinbarungspartner in die Waagschale“, erklärt Karl-Josef Laumann. „Ich bin zuversichtlich, dass die Stärkung der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Suchthilfe und Arbeitsverwaltung hierzu einen wichtigen Beitrag leisten wird. Ich wünsche den innovativen Ansätzen viel Erfolg.“

Die Diskussionen in den praxisorientierten Arbeitsgruppen haben sehr deutlich gezeigt, dass ausgehend von den individuellen Bedarfen der abhängigkeitserkrankten Menschen die Entwicklung einer nachhaltigen Betreuungs- und Eingliederungsstrategie nur dann erfolgversprechend ist, wenn vor Ort die jeweiligen Partnerinnen und Partner neben ihrer originären Aufgabenverantwortung konstruktiv und pragmatisch zusammenarbeiten. Für die abhängigkeitserkrankten Menschen ist es besonders wichtig, wenn ihre Bedarfe rechtzeitig erkannt werden und ihnen ein möglichst frühzeitiger Zugang zur Suchtberatung und suchtmedizinischen Leistungen sowie ggf. zu erforderlichen medizinischen Rehabilitationsleistungen ermöglicht wird. Nicht weniger wichtig für die Kundinnen und Kunden, Klientinnen und Klienten ist aber auch ein reibungs- und nahtloser Übergang zwischen einzelnen Beratungs-und Rehabilitationsphasen. Hier kommt den beteiligten Institutionen die Aufgabe zu, die für den jeweiligen Anschluss notwendigen Informationen und Erkenntnisse so rechtzeitig auszutauschen, dass Brüche im Beratungs- und Integrationsprozess vermieden werden können. Daher möchten wir Sie ausdrücklich ermuntern, die neuen Materialien zum Anlass zu nehmen, aktiv auf Ihre lokalen Kooperationspartnerinnen und –partner zuzugehen und der Zusammenarbeit auf der Grundlage der neuen Möglichkeiten dynamische Impulse zu geben.

„Nicht selten bewegen sich Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in einem „Teufelskreis“ aus Arbeitslosigkeit und Suchterkrankung, den sie ohne professionelle Unterstützung kaum durchbrechen können. Diese für die Menschen sehr belastenden Situationen erfordern von den Partnern der Gesundheits- und Arbeitsförderung in allen Phasen des individuellen Hilfeprozesses eine gleichermaßen stringente wie sensible Kommunikation und auch Koordination. Nur auf dieser Basis kann es gelingen, gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine letztlich nachhaltige berufliche Perspektive zu entwickeln. Ich bin davon überzeugt, dass die Handlungsempfehlungen und Praxistipps einen wertvollen Beitrag zur Zusammenarbeit bei Unterstützung abhängigkeitserkrankter Menschen leisten.“ (Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen)

Wir hoffen, dass Ihnen die Handreichungen zu dieser sehr herausfordernden und komplexen Aufgabe nützliche Anregungen und Hilfestellungen für die tägliche Arbeit bieten. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass aus der Arbeit vor Ort immer wieder neue Erkenntnisse und Verbesserungspotenziale gewonnen werden können. Wir haben uns daher vorgenommen, das Thema kontinuierlich zu begleiten und wären Ihnen dankbar, wenn wir hierzu weiterhin mit Ihnen im Gespräch bleiben dürften.

Die Dokumente können über die Seite des MAGS NRW und der Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW heruntergeladen werden:

https://www.mags.nrw/sucht-berufliche-teilhabe

https://lf-integrationundsucht.nrw/handlungsfelder/fachinformationen/zusammenarbeit-bei-der-unterstuetzung-und-betreuung-abhaengigkeitserkrankter-menschen-im-sgb-ii-und-sgb-iii/