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Drogenkonsumraum- bericht 2024

Die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW dokumentiert und evaluiert seit 2015 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die jährlichen Konsumvorgänge der zwölf Drogenkonsumräume im Land Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Bericht widmet sich besonders dem Thema „Minderjährige im Drogenkonsumraum“. Seit einigen Jahren suchen vereinzelt Minderjährige Zugang zu den Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen. Jugendlichen mit Betäubungsmittelabhängigkeit und Konsumerfahrung darf der Zugang gestattet werden, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt oder sich das Personal im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung anderer Hilfemöglichkeiten vom gefestigten Konsumentschluss überzeugt hat. Die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, werden im Themenschwerpunkt dieses Berichts ausführlich behandelt.

Falls Sie eine Druckversion des Berichts bestellen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@suchtkooperation.nrw.