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Monitoring der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe NRW

Im Rahmen des Monitorings werden die erhobenen und dokumentierten einrichtungs- und betreuungsbezogenen Daten der ambulanten Suchthilfe in NRW strukturiert ausgewertet und veröffentlicht. Erhebungsinstrument ist der Deutsche Kerndatensatz (KDS), der ein bundesweit standardisiertes Verfahren ermöglicht, sowie nrw-spezifischen Ergänzungen.

Monitoringdaten

Hier finden Sie Ergebnisse der jeweiligen Datenjahre sowie eine Trendbetrachtung von 2016-2022 zu ausgewählten Items.

Monitoringberichte

Alle Daten der rund 180 Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen werden in einem in regelmäßigen Abständen erstellten Monitoringbericht veröffentlicht. Der Monitoringbericht beschreibt Stand und Entwicklung der Arbeit der Sucht- und Drogenberatungsstellen in NRW und soll zu einer vertiefenden Analyse auf Landes- und kommunaler Ebene anregen. Er bietet damit eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Suchthilfeangebote in NRW. Die Ergebnisse richten sich an Mitarbeitende des Suchthilfesystems sowie an Verantwortungsträger auf Landes- und kommunaler Ebene.

Datenwege und Berichterstattungen

Die dokumentierten Daten auf Basis des deutschen Kerndatensatzes 3.0 inkl.-der nrw-spezifischen Ergänzungen werden von dern Suchthilfeeinrichtungen jährlich an die für nrw-zuständige Datensammlungszentrale dem Institut für Interdisziplinäre Sucht und Drogenforschung (ISD) in Hamburg exportiert. 

Das ISD übermittelt den beteiligten Einrichtungen jährlich ihre  Einrichtungsauswertungen. Die Einrichtung können diese für ihren Verwendungsnachweis an die Kommune verwenden. Zudem erhalten die  53  reise und kreisfreien Städte in NRW kommunenbezogene Auswertungen der von den jeweiligen Einrichtungsträgern erhobenen Daten (vorhebaltlich deren Zustimmung).

Anschließend werden die Daten ans IFT export und fließen somit in die Deutsche Suchthilfestatistik ein. Das IFT gibt die Daten ans die Deutsche und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD/ EBDD)). Diese erstellt den Reitox-Jahresbericht sowie den Jahresbericht auf europäischer Ebene

Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung

Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD) fungiert als zentrale Datensammelstelle für die einrichtungs- und klientenbezogene Daten der ambulanten Suchthilfeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen und begleitet den gesamten Datenaufbereitungs- und Datenauswertungsprozess. 

Sie können sich bei Fragen zur Datenerhebung, -Auswertung und -Übermittlung gerne direkt ans ISD wenden. Das ISD bietet eine Hotline für die Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in NRW an.

Telefonische Hotline:  040 / 42838-6383
erreichbar mittwochs und freitags von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr  und  13:30 - 17:00 Uhr. 

oder per Mail an bado‐nrw@isd‐hamburg.de

Begleitende Arbeitsgruppe

Begleitet wird dieser Prozess durch eine fachliche Unterarbeitsgruppe des Beirats der Suchtkooperation NRW bestehend aus Vertretungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW, den Kommunalen Spitzenverbänden und des Miniteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Leitung der UAG Statistik

Suchtkooperation NRW
Geschäftsstelle
Dorothee Lafleur
Telefon 0221/ 8096602
d.lafleur@suchtkooperation.nrw

KDS - Workshops

Seit 2017 wird bundesweit ein überarbeiteter Deutscher Kerndatensatz (3.0) eingesetzt. Daher werden auch in diesem Jahr erneut praxisorientierte Workshops für die mit der praktischen Umsetzung der Dokumentation befassten Mitarbeiter*innen in den Sucht- und Drogenberatungsstellen zu den Inhalten und zur Umsetzung des neuen Deutschen Kerndatensatzes und den landesspezifischen Ergänzungen angeboten.

Für Mitarbeiter*innen der Kreise und kreisfreien Städte finden zudem Veranstaltungen zu den Inhalten des neuen Deutschen Kerndatensatzes (KDS 3.0), den landesspezifischen Ergänzungen in NRW sowie zu den Nutzungsmöglichkeiten der kommunenbezogenen Auswertungen an.

Die Workshops werden von dem mit der Datensammlung beauftragten Institut, dem ISD in Hamburg, durchgeführt. 

Die Präsentation der im Herbst 2022 vom ISD durchgeführten Workshops zur "Datenerfassung und  Datenauswertung des Deutschen Kerndatensatzes 3.0 und der NRW Erweiterung" finden Sie hier

Deutscher Kerndatensatz 3.0 und Landesspezifische Ergänzungen NRW

Der Deutsche Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS 3.0) definiert einen einheitlichen Dokumentationsstandards im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Das Erhebungsinstrument wird seit 2017 in seiner aktuellen Version KDS 3.0 angewandt und kontinuierlich weiterentwickelt. 

Das aktuelle Manual für den Deutschen Kerndatensatz 3.0 (gültig ab Januar 2024) enthält die Definitionen und  Erläuterungen für den Gebrauch und steht auf der Website der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. zur Verfügung. Ab Januar wurden folgende aktuellen Änderungen gültig.

Seit 2016 stehen für Nordrhein-Westfalen zudem Landesspezifische Ergänzungen zur Erhebung des KDS 3.0 zur Verfügung, die die landesweite Erhebung auf Basis des KDS 3.0 um wenige sinnvolle Fragestellungen ergänzt. Die Ergänzungen ermöglichen u.a.

  • neben der Beschreibung der Situation zum Betreuungsbeginn auch die aktuelle Situation zu dokumentieren
  • sowie die Relevanz einzelner Substanzen und Verhaltensweisen für die Betreuung/ Behandlung festzuhalten.

Eine ausführliche Beschreibung stellt das ISD zur Verfügung:

Definition und Information zur Anwendung der Landesspezifischen Ergänzungen NRW