Digitalisierung ambulante Suchthilfe

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bis Ende 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland alle wesentlichen Behördengänge und kommunale Angebote auch online erledigen können. So will es das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG). Der Bund koordiniert diesen Kraftakt und unterstützt die Länder und Kommunen in vielfältiger Form. Nach dem Motto „Einer für Alle“ digitalisiert ein Land ein bestimmtes Themenfeld oder bestimmte Leistungen und stellt diese später allen anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung.

Suchtberatung als Leistung im OZG

Bei drohender und bestehender Suchtproblematik bieten die Kommunen jungen Menschen und Erwachsenen Suchtberatung an. Dies entspricht dem Prinzip der Daseinsfürsorge. Der Gesetzgeber hat sich mit dem Onlinezugangsgesetz verpflichtet, den Onlinezugang für alle Verwaltungsleistungen zu schaffen, auch für solche, die unter die Daseinsfürsorge fallen.

Die Kommunen beauftragen in der Praxis oft dritte Leistungserbringer mit der Vorhaltung von Suchtpräventions- und -hilfeangeboten. Circa 90 % der Suchtberatungsstellen liegen in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege oder anderer gemeinnütziger Träger. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes übersetzt sich dies in eine zweifache Einbindung – einerseits der Kommunen, andererseits der Beratungsstellen.

Wer ist für die Umsetzung der Suchtberatung im OZG zuständig?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz wird übergreifend durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) in Kooperation mit den Ländern koordiniert. In insgesamt 14 Themenfeldern sammeln sich ca. 575 Verwaltungsleistungen, die online verfügbar gemacht werden sollen. Federführend im Themenfeld Arbeit und Ruhestand, welches neben der Suchtberatung auch Leistungen, wie das Arbeitslosengeld II, Bildung und Teilhabe, die Schuldnerberatung, das Wohngeld und viele andere umfasst, sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie – für föderale Leistungen – das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Als Federführer des Themenfelds steuern sie u. a. die fachliche sowie technische Umsetzung des Onlinezugangs der Suchtberatung.
Begleitet wird das Vorhaben zudem durch weitere interne und externe Dienstleister, u. a. d-NRW AöR oder Deloitte. Welche Dienstleister für die technische Umsetzung der Onlineberatung sowie die Bereitstellung der hierfür benötigten Server beauftragt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend definiert und wird im weiteren Projektverlauf final entschieden.

Was ist die Sozialplattform? Ab wann ist sie verfügbar?

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird ein bundesweit und trägerübergreifend nutzbares Themenportal für Sozialleistungen („Sozialplattform“) aufgebaut, welches auch erste Funktionalitäten für die digitale Suchtberatung enthalten wird.

Seit März 2022 ist die Sozialplattform mit ersten Leistungen online: https://sozialplattform.de/

Die Sozialplattform soll Ratsuchenden helfen, Unterstützung zu finden – online oder vor Ort. Dort sollen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen erhalten, Ansprechpartner finden, Kontakt aufnehmen und bei Bedarf Anträge stellen können. Das Projekt befand sich bis April 2021 in einer technischen Vorstudie. Im Mai 2021 wurde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Projektes begonnen. Im Sinne einer iterativen Umsetzung sollen Funktionen für die Suchtberatung im zweiten Quartal 2022 für einzelne, bereits ausgewählte Pilotkommunen und Pilotberatungsstellen online verfügbar sein. Es folgt eine graduelle Implementierung weiterer Funktionen sowie schlussendlich die deutschlandweite Nachnutzung der Leistung. 

Wer finanziert die Suchtberatung im OZG?

Die Kosten für die Entwicklung, Inbetriebnahme und das erste Jahr des Betriebes der technischen Lösung werden durch Mittel aus dem Konjunkturpaket finanziert. Diese Mittel stehen für eine Lösung nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip zur Verfügung. Darüber hinaus wird die zukünftige Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung mit den beteiligten Ländern abgestimmt.
Eventuell entstehende Mehraufwände bzw. finanzielle Mehrbedarfe, z.B. durch Schulungsbedarfe, sind nicht durch das Konjunkturpaket abgedeckt. Da das digitale Angebot das bereits bestehende Angebot der vor Ort Beratung lediglich ergänzen soll, gelten hierfür grundsätzlich die gleichen Vergütungsmodelle. Die möglichen Herausforderungen der Finanzierung einer digitalen Suchberatung sind den Projektverantwortlichen jedoch bewusst und wurden bereits in der Vergangenheit an entsprechender Stelle adressiert. Dies wird auch weiterhin geschehen, bspw. in zentralen Steuerungsgremien des Projekts auf Länderebene.

Wie können Suchtberatungsstellen die Sozialplattform nutzen?

Sobald die Fertigstellung der Onlineplattform und die Nachnutzung für alle Beratungsstellen absehbar ist, sollen kommunale Beratungsstellen bezüglich des Einstiegs informiert werden.

Seitens der Beratungsstellen wird für die Nutzung der Plattform keine spezielle Hard- oder Software benötigt. Voraussichtlich genügt ein zeitgemäßes Endgerät (PC, Laptop, Mac) mit Internetanbindung, ein aktueller Internetbrowser sowie ggf. Headset und Webcam für die Videoberatung. Genaue technische Anforderungen an die Beratungsstellen werden im Zuge der Entwicklung formuliert.

Wo erhalte ich Informationen zur Sozialplattform?

Fragen zur Sozialplattform richten Sie bitte an kontakt@sozialplattform.info

Die Sozialplattform ist verfügbar unter: https://sozialplattform.de/

Weitergehende Informationen zum Onlinezugangsgesetz erhalten Sie unter https://www.onlinezugangsgesetz.de

Den Gesetzestext des Onlinezugangsgesetzes finden Sie hier.

Zusammenhang von OZG und DigiSucht

Zwischen MAGS NRW und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde Ende 2020 vereinbart, bei der Entwicklung und Implementierung der OZG-Leistung „Suchtberatung“ die fachliche Einbindung der Suchthilfe sicherzustellen. Über die Kooperation von MAGS NRW und dem DigiSucht Projekt sollte dies gewährleistet werden. Im Zuge der Kooperation mit dem MAGS NRW wurden vom DigiSucht Projekt u. a. Pilotberatungsstellen akquiriert, Mindestanforderungen formuliert, erste Klick-Prototypen mit Klientinnen und Klienten getestet und zu spezifischen Fragestellungen die Expertise von Fachkräften aus der Suchthilfe eingeholt.

Im Rahmen der DigiSucht Plattform sollen vorrangig Funktionalitäten für die digitale Suchtberatung bereit gestellt werden, die auf der Sozialplattform nicht realisiert werden können (insb. Voraussetzungen für ein Qualitätsmanagement, digitale Tools/Übungen, Möglichkeiten zum Blended Counseling).

Informationen für Kommunen und Beratungsstelle zur Sozialplattform

Das MAGS NRW stellt folgende Information bereit:

Infoflyer

Informationen zu den Neuerungen auf der Sozialplattform

In den letzten Wochen wurde das Angebot auf der Sozialplattform für Bürgerinnen und Bürger erweitert.

Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.