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Erlass zur Diamorphingestützten Behandlung

Um eine einheitliche Anwendung beim Vollzug der bundesgesetzlichen Vorgaben in allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, insbesondere die Vereinheitlichung der behördlichen Entscheidungen sicherzustellen und gleichwohl örtlichen Besonderheiten und Bedarfen ausreichend Rechnung zu tragen, wird im Erlass „Diamorphingestützte Behandlung; Einbindung in das örtliche Suchthilfesystem gemäß § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)“ eine Konkretisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffe vorgenommen. Den Erlass finden Sie hier.