Digitale Wege in der Suchthilfe NRW

Wer bezahlt das alles?

Suchtberatung als Leistung im OZG

Die Kosten für die Entwicklung, Inbetriebnahme und das erste Jahr des Betriebes der technischen Lösung werden durch Mittel aus dem Konjunkturpaket finanziert. Diese Mittel stehen für eine Lösung nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip zur Verfügung. Darüber hinaus wird die zukünftige Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung mit den beteiligten Ländern abgestimmt.
Eventuell entstehende Mehraufwände bzw. finanzielle Mehrbedarfe, z.B. durch Schulungsbedarfe, sind nicht durch das Konjunkturpaket abgedeckt. Da das digitale Angebot das bereits bestehende Angebot der vor Ort Beratung lediglich ergänzen soll, gelten hierfür grundsätzlich die gleichen Vergütungsmodelle. Die möglichen Herausforderungen der Finanzierung einer digitalen Suchberatung sind den Projektverantwortlichen jedoch bewusst und wurden bereits in der Vergangenheit an entsprechender Stelle adressiert. Dies wird auch weiterhin geschehen, bspw. in zentralen Steuerungsgremien des Projekts auf Länderebene.

Suchtberatung auf der DigiSucht-Plattform

Die digitale Beratung der Klientinnen und Klienten über die DigiSucht-Plattform erfolgt durch Suchtberaterinnen und -berater der kommunalen bzw. der kommunal beauftragten Suchtberatungsstellen. Daher zahlt diesen Anteil - wie die bisherige Suchtberatungstätigkeit der beauftragten Dritten bisher auch - die Kommune.

Für die Zuordnung der Klientinnen und Klienten zu den kommunalen Beratungsstellen sollen Faktoren wie die Postleitzahl, das Thema der Anfrage, das Alter oder auch das Geschlecht der Anfragenden berücksichtigt werden. Diese Angaben werden voraussichtlich im Rahmen der initialen Registrierung der Ratsuchenden auf der Plattform abgefragt.

Die Beratung erfolgt seitens der Beratungsstellen über den Webbrowser eines internetfähigen Endgeräts (bspw. PC, Laptop, Mac). Eine spezielle IT-Ausstattung wird nicht benötigt.