Das Gesundheitsministerium NRW ist der Auftraggeber der Geschäftsstelle und der Landesfachstellen und leitet den Beirat. Der Beirat wirkt verbindlich bei der strategisch-inhaltlichen Ausrichtung mit und unterstützt aktiv die Arbeit der Suchtkooperation NRW. Prozesse wie die Jahresplanung, Rückkopplungen von inhaltlichen und strategischen (Zwischen)-Ergebnissen, Modifikationen und Nachsteuerungen finden auf der Grundlage von Beschlüssen des Beirats sowie im gemeinsamen Austausch zwischen dem Gesundheitsministerium NRW, der Geschäftsstelle und den betreffenden Landesfachstellen statt. Suchtkooperation NRW steht darüber hinaus in engem Austausch mit den Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und nutzt aktiv die Struktur des Beirats zur Umsetzung der Jahresplanung. Die Landesfachstellen unterstützen sich und die Geschäftsstelle gegenseitig bei der Umsetzung ihrer Aufgaben.
Die Komplexität der Suchthilfestrukturen und Angebote im Bereich der Prävention, Hilfen und der Selbsthilfe erfordern eine regelmäßige Reflexion und ggf. Weiterentwicklung der Strukturen der Suchtkooperation NRW. Die Landesfachstellen und die Geschäftsstelle beteiligen sich über ihre jeweilige spezialisierte Tätigkeit hinaus (s.u.) an Prozessen, aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich Sucht und nehmen diese ggfs. in ihren Arbeitsbereich mit auf.
Ein enger Praxisbezug der vier Landesfachstellen ist durch ihre jeweilige Anbindung an freie Träger im Arbeitsbereich Sucht gewährleistet. Die Aufgaben der vier Landesfachstellen umfassen die Koordinations-, Beratungs-, Vernetzungs- und Qualifizierungsfunktion der jeweiligen Schwerpunktthemen: Suchtprävention, berufliche und soziale Integration, Glücksspielsucht sowie Frauen, Familien und Sucht.
Aufgaben der Landesfachstellen sind im Besonderen:
- Aufklärung, Informations- und Wissensvermittlung zu den jeweils spezifischen Themen für Träger, Kommunen, Einrichtungen der Suchthilfe und angrenzenden Arbeitsfeldern sowie für Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen
- Koordination der Arbeitsbereiche und -themen durch den Aufbau, die Organisation und Pflege regionaler und überregionaler Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke und Kooperationen
- Durchführung und fachlich-inhaltliche Begleitung von Projekten zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Suchtpräventions- und Suchthilfestrukturen in NRW
- Qualifizierung und Weiterentwicklung des Fachumfeldes
- Durchführung von und Beteiligung an Studien, Forschungsvorhaben u. ä. zu den jeweiligen Schwerpunktthemen
- Entwicklung von Informations- und Arbeitsmaterialien; Zusammenführung von Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen und Arbeitsfelder
- Verfassen von fachlichen Stellungnahmen und Unterstützung des Gesundheitsministeriums NRW bei der Entwicklung und Umsetzung suchtspezifischer Maßnahmen
- Beratung von Einrichtungsträgern und Koordination von Maßnahmen und Angeboten auf Landesebene
- Verbesserung des Transfers zwischen Forschung und Praxis und umgekehrt
Die Landesfachstellen sind als eigenständige Einrichtungen bei ihren jeweiligen Trägern verortet.