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Warnmeldung des MAGS zu Issakana "KN95-Masken" mit Bitte um Kenntnisnahme

Einige Einrichtungen der Suchthilfe in NRW haben von Juli bis Oktober 2020 an einer Verteilung von Schutzmaterial teilgenommen, welches das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) der Ärztekammer Nordrhein zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt hat.

Auf Veranlassung der Verteilstelle des MAGS gibt es eine Warnmeldung mit Bitte um Kenntnisnahme und ggf. entsprechende Veranlassung.

In der Warnmeldung sind Ausnahmefälle von Masken beschrieben, die möglicherweise in dem vom MAGS verteilten Bestand enthalten waren und die nicht über die erforderliche Schutzwirkung verfügen. Die betreffenden Atemschutzmasken dürfen daher nicht mehr als Atemschutzmaske verwendet werden.

Sollten Sie die unten in roter Schrift beschriebenen Masken noch in Ihrem Bestand haben, möchten wir Sie freundlich bitten, die Stückzahl bis zum 15. Februar per E-Mail an info-aerztekammer-nordrhein@aekno.de zu melden. Wir geben die Zahlen gebündelt an das Ministerium weiter. Das Ministerium bittet darum, von einer Vernichtung der Masken zu Beweiszwecken bis auf Weiteres abzusehen. Das Ministerium hat angekündigt, uns zu informieren, sobald die Masken vernichtet werden können.

Gleichzeitig möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Material bereits vollständig verteilt wurde und daher keine weiteren Termine stattfinden können. Auch ein Austausch von Material ist der Ärztekammer Nordrhein leider nicht möglich.

Für Ihr Engagement während dieser schwierigen Zeit möchten wir Ihnen herzlich danken.