In Teilen werben private Anbietende mit einer "bereits bestehenden Kooperation mit der Fachstelle für Suchtfragen in Nordrhein-Westfalen" oder einer "landesspezifischen Zertifizierung" für das jeweilige Bundesland.
Die Landesfachstelle Prävention NRW distanziert sich von solchen Aussagen. Es bestehen keine Kooperationen mit privaten Anbietern.
Die Angabe "landesspezifische Zertifizierung" ist für Schulungsinteressenten irreführend. Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen noch keine Möglichkeit, eine durch das Cannabis-Gesetz geforderte offizielle und zertifizierte Schulung zu erhalten.
Rechtssichere Informationen zur Umsetzung des Cannabisgesetzes finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, z.B.:
https://www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen
Hier wird wie folgt informiert:
"Wie sind die Beratungs- und Präventionskenntnisse des zu ernennenden Präventionsbeauftragten nachzuweisen?
Es sind Bescheinigungen über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erstellung eines Mustercurriculums für die Schulung der Präventionsbeauftragten in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis wird Anfang August 2024 gerechnet."(MAGS 2024).
Wir informieren an dieser Stelle, sobald das Mustercurriculum und konkrete Vorgaben für zertifizierte Schulungen vorliegen.