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Kreis Coesfeld: Fördermittel für Suchtberatung und Suchtprävention

Der Kreis Coesfeld ruft geeignete Träger zur Interessenbekundung auf: Es geht um die Bereitstellung eines kreisweiten Angebotes zur Suchtberatung und Suchprävention in den Jahren 2027 bis 2031. Für gut qualifizierte Angebote von gut erreichbaren Beratungs- und Fachstellen mit mindestens 2 Fachkräften und einem Standort in Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen können umfangreiche Kreis- und Landesmittel beantragt werden. 

 

Das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung von insgesamt 10 Fachkraftstellen beginnt am 15.05. und die Frist zur Antragsstellung endet am 01.07.2026. Die Unterlagen zur Antragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren können auf der Homepage des Kreises Coesfeld unter dem folgenden Link öffentlich abgerufen werden: 

https://www.coe.de/interessenbekundung