Aktuelles

Förderung digitaler Ausstattung für Suchtberatungsstellen in NRW

Förderverfahren

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben den Arbeitsalltag der Einrichtungen der Suchthilfe in NRW teils gravierend verändert und bringen neue Herausforderungen mit sich.

Der Einsatz von digitalen bzw. mediengestützten Beratungsformaten stellte in dieser turbulenten Zeit eine Möglichkeit dar, um Klient*innen weiterhin Unterstützung anzubieten. In diesem Zusammenhang zeigten sich viele Bedarfe: Technische Ausstattungen wie Kameras oder digital nutzbare Endgeräte – zum Teil auch für die Klientel, Versorgung mit schnellen, stabilen Internetanschlüssen oder gar WLAN sind oft auch nach über einem Jahr der Pandemie nicht überall im Bundesland auf zufriedenstellendem Standard angekommen.

Neben diesen durch die Pandemie bedingten Herausforderungen eröffnet das bundesweite Vorhaben, Suchberatungsangebote z. B. im Zuge des Onlinezugangsgesetztes (OZG), der Verbände oder auch des bundesweiten DigiSucht-Projektes zu digitalisieren, die Suchthilfelandschaft NRW weitere Entwicklungsmöglichkeiten.

Das MAGS NRW stellt zur Verbesserung der digitalen Ausstattung der Einrichtungen der ambulanten Suchtberatungsstellen sowie suchtberatend tätigen Einrichtungen der Überlebenshilfe in NRW Landesmittel zur Verfügung. Ziel der einmaligen Förderung ist es, die digitale Ausstattung der genannten Einrichtungen zu verbessern.

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Erstattung für die Anschaffung digitaler Ausstattung (Hardware/ Software) in den Einrichtungen bewilligt.

Der einmalige Förderhöchstbetrag ist auf 1.950 € pro Einrichtung festgelegt.

Die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW koordiniert diese Landesförderung zentral.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien der Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW.

Die Institutionen sollen im vorgefertigten Antragsformular benennen, was und in welcher Anzahl sie anschaffen möchten. Hierfür sind die dafür einkalkulierten Kosten als Schätzbetrag einzusetzen.

Das Antragsformular wird per E-Mail bis zum 15.12.2021 an die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW geschickt und hinsichtlich der Erfüllung der Antragsberechtigung geprüft.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Bei Rückfragen geben wir Ihnen gerne Auskunft!

Ihr Team der Geschäftsstelle der Suchtkooperatio NRW

kontakt@suchtkooperation.nrw

0221-809 -7794 oder -6749