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Landesregierung fördert die Digitalisierung der ambulanten Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen

So sollen in Zukunft Beratungsangebote per Video oder per Chat für Menschen mit Suchterkrankung und deren Angehörige sichergestellt werden.

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben den Arbeitsalltag der Einrichtungen der Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen teils gravierend verändert und brachten neue Herausforderungen mit sich.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat zur Verbesserung der digitalen Ausstattung ambulanter Suchtberatungsstellen sowie suchtberatend tätiger Einrichtungen der Überlebenshilfe in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2021 zunächst 195.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der Bedarf wesentlich höher war als ursprünglich kalkuliert, wurden die Fördermittel im Januar 2022 um 125.000 Euro auf insgesamt 320.000 Euro aufgestockt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Gerade die Coronapandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig digitale Unterstützungsangebote sind. Vor allem für Menschen in Krisensituationen ist der Zugang zu niedrigschwelligen Beratungsangeboten besonders wichtig. Wir möchten den Beraterinnen und Beratern vor Ort die digitale Arbeit erleichtern, damit Suchthilfe auch in schwierigen Zeiten und auch in ländlicheren Gebieten verbessert werden kann. Denn Suchterkrankungen bestehen leider auch in Pandemiezeiten fort.“

Bei den Beratungseinrichtungen zeigte sich während der letzten zwei Jahre Nachbesserungsbedarf: Technische Ausstattungen wie Kameras oder digital nutzbare Endgeräte oder die Versorgung mit schnellen, stabilen Internetanschlüssen sind nicht überall im Bundesland auf zufriedenstellendem Standard vorhanden.

Die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW koordiniert diese Landesförderung zentral. Weitere Informationen finden Sie auf www.suchtkooperation.nrw.