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Förderaufruf zur Unterstützung der niedrigschwelligen Sucht- und Überlebenshilfe

Die niedrigschwellige Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen ist ein fester Bestandteil der Hilfelandschaft und bietet Menschen mit schweren Substanzgebrauchsstörungen möglichst passgenaue Unterstützung an. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wandel der Konsummuster, der Verbreitung von Crack, einer zunehmenden Verelendung schwerstdrogenabhängiger Menschen sowie durch synthetische Opioide hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Anfang Juli ein befristetes Förderprogramm gestartet. Gefördert wurden nach dem Windhundprinzip Sachkosten aus den Bereichen Umbau/Renovierung, Ausstattung, Materialien und Schulungsausgaben.

Der Förderaufruf traf auf eine hohe Nachfrage. Deshalb wurden die ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel (420.000 €) aufgestockt. Auch dieses Mittel sind mittlerweile vollständig ausgeschöpft (Stand: 31.07.2025). Insgesamt wurde über eine halbe Million Euro investiert. 27 Anträge konnten so berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf sind hier zu finden:

www.mags.nrw/sucht-illegale-drogen