Aktuelles

Ausschreibung Aktionsplan gegen Sucht NRW 2023

Die aktuelle Ausschreibung zum Aktionsplan gegen Sucht NRW 2023 wurde heute veröffentlicht!

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) fördert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Projekte und Maßnahmen, die mit dazu beitragen sollen, die mit dem Aktionsplan gegen Sucht NRW verfolgten Ziele zu erreichen.

Die aktuellen Herausforderungen der Suchthilfe sind vielfältig. Der Aufruf zur Projekteinreichung möchte daher an den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen anknüpfen. Je nach regionalem Bedarf können hier die Schwerpunkte auf sich verändernden Bedingungen der Zielgruppen, bei den Zugängen zu den Hilfe- und Präventionsangeboten oder auf der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote selber liegen. Vielleicht gilt es neue Netzwerke, verlässliche Kooperationsstrukturen oder kreisübergreifende Absprachen zu entwickeln, um die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Suchterkrankungen weiterzuentwickeln.

Projektvorhaben, die zur Ausschreibung 2020 zum „Auf- und Ausbau von vernetzter Suchthilfe NRW“ vorbereitet wurden, aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie jedoch nicht eingereicht wurden, können auch bei dieser allgemein gehaltenen Ausschreibung eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist neben der Erfüllung des im Aktionsplan festgeschriebenen fachlich-inhaltlichen Rahmens die Beachtung der nachfolgenden Anforderungen.

Bereits erprobte Maßnahmen können dann Teil der Förderung sein, sofern diese mit einer Innovation sowie mit konkreter Perspektive der Verstetigung, z. B. im Rahmen der Regelversorgung nach Projektabschluss, verbunden sind.

Die Ergebnisse der modellhaften Maßnahmen sollen anderen Kommunen und Einrichtungen auf örtlicher Ebene als Orientierung zur Fortentwicklung der Präventions- und Hilfeangebote dienen.

 

Online-Informationsveranstaltung am 16. März 2023

Zur inhaltlich-fachlichen Unterstützung der Konzeptentwicklung und Antragstellung findet am

16. März 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr eine Informationsveranstaltung für interessierte Institutionen statt.

Außerdem bietet die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW kontinuierlich bis zur Abgabefrist individuelle Termine zur Klärung von Fragen an.

Anmeldung per E-Mail an kontakt@suchtkooperation.nrw.

 

Abgabefrist und Kontakt

Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Suchtkooperation bis zum 30. April 2023 einzureichen.

Bei Fragen zur Antragsstellung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle:

Melanie Wolff

Telefon 0221-809 3966

kontakt@suchtkooperation.nrw